Werkvertragsrecht und privates Baurecht in unserer Kanzlei

Das Werkvertragsrecht schafft die rechtliche Grundlage zwischen dem Auftraggeber eines Werkes und demjenigen, der es ausführt. Festgesetzt werden die Richtlinien im so genannten Werkvertrag. Eng verwoben ist das Werkvertragsrecht oft mit dem privaten Baurecht, da es hier häufig zu Abschlüssen von Werkverträgen kommt.

Das private Baurecht schafft den juristischen Rahmen für die Rechte und Pflichten aller an einem privaten Bau Beteiligten: dem Auftraggeber für das Bauwerk auf der einen Seite und denjenigen, die die Planung und die Ausführung übernehmen auf der anderen Seite. Zu letzteren gehören zum Beispiel der Architekt, das Bauunternehmen, Ingenieure und die Handwerker. Neben dem privaten Baurecht gibt es auch noch das öffentliche Baurecht: Zu all diesen Bereichen steht Ihnen in unserer Kanzlei Rechtsanwalt Anton Müller zur Verfügung.

Was gehört zum privaten Baurecht?

Beim privaten Baurecht beraten und vertreten wir Sie mit unserer Kanzlei unter anderem bei folgenden Themen:

  • Bauvertrag
  • BGB-Bauvertrag
  • VOB-Bauvertrag
  • Einheitspreisvertrag
  • Detail-Pauschalvertag
  • Global-Pauschalvertrag
  • Stundenlohnvertrag
  • Abnahme
  • Gewährleistung
  • Erfüllung
  • Minderung
  • Rücktritt
  • Verjährung
  • Kündigung
  • Haftung
  • Schlussrechnung
  • Schlusszahlung

Was regelt das Werkvertragsrecht?

Das Werkvertragsrecht regelt unter anderem Folgendes:

  • Inhalt des Werkvertrags
  • Nachunternehmervertrag
  • Mängelrechte des Auftraggebers (bei BGB- und VOB-Werkverträgen)
  • Verantwortung des Bauherrn sowie die gemeinschaftliche Haftung von Baubeteiligten
  • Anwendung deutschen oder ausländischen Rechts auf den grenzüberschreitenden Werkvertrag
  • Vergütung nach BGB bzw. VOB/B
  • Vergütungsvereinbarung nach ausländischem Recht
  • und vieles mehr
Rechtsanwalt Anton Müller, Werkvertragsrecht

Ihr Spezialist für Werkvertragsrecht:
Anton Müller – Anwalt seit 1990

  • Baurecht/Werksvertragsrecht
  • Architektenrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Mietrecht
  • Verwaltungsrecht

Gesamtprofil

Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennen zu lernen

Haben Sie Fragen zum öffentlichen oder privaten Baurecht oder zum Werkvertragsrecht? Rechtsanwalt Anton Müller hilft gerne auch in einem persönlichen Gespräch weiter. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Oberstdorf.