Architektenrecht in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Sonthofen
Wie bei vielen anderen Rechtsgebieten auch, gibt es beim Architektenrecht viele Schnittmengen zu anderen Rechtsgebieten und sonstigen Regelungen. Die Vorschriften, die die Rechte und Pflichten von Architekten regeln, setzen sich unter anderem aus Vorgaben aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), den Regeln gemäß den Architektenkammern sowie den Gesetzen für Architekten in den verschiedenen Bundesländern zusammen.
Was gehört alles zum Architektenrecht?
Für den juristischen Beistand Im Architektenrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Rechtsanwalt Anton Müller zur Verfügung. Er kümmert sich um Anliegen, die in vielen Fällen das Architektenvertragsrecht, das Architektenhonorarrecht, das Architektenhaftpflichtrecht, das Urheberrecht oder das Berufsrecht betreffen. Des Weiteren sind wir auf diesem Sektor bei folgenden Themen für Sie da:
- Planervertrag
- HOAI-Pauschalhonorar
- Zeithonorar
- Leistungsphasen
- Kostenermittlungsverfahren
- anrechenbare Kosten
- Honorarzone
- Honorartafel
- Schlussrechnung
- Abschlagsrechnung
- Teilschlussrechnung
- Bausummengarantie
- Kostenrahmen
- Abnahme
- Gewährleistung
- Erfüllung
- Minderung
- Rücktritt
- Verjährung
- Kündigung
- Haftung
- Primärhaftung
- Sekundärhaftung
- Vertragsstrafen
Sichern Sie sich bei einem Bauprojekt rechtlich ab – mit unserer Hilfe
Schon bei den meisten Bauprojekten wird viel Geld investiert, geht dann etwas schief oder kommt es zu einem juristischen Nachspiel, lohnt es sich in jedem Fall, einen erfahrenen Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben. Hier ist spezielles Fachwissen gefragt bezüglich der baurechtlichen Formalien, zu einer womöglich abgeschlossenen Verdingungsordnung Bau (VOB/B), beim Thema Baumängel und zu vielem mehr.
Ihr Spezialist für Architektenrecht:
Anton Müller – Anwalt seit 1990
- Baurecht/Werksvertragsrecht
- Architektenrecht
- Gesellschaftsrecht
- Mietrecht
- Verwaltungsrecht