Abgasskandal: VW muss Kaufpreis und Darlehensaufwand ersetzen
Die Volkswagen AG muss der Käuferin eines gebrauchten VW-Beetle wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung den Kaufpreis und aufgewendete Darlehensraten unter Abzug einer Nutzungsentschädigung ersetzen und sie von weiteren Kreditraten freistellen. Das hat das OLG Hamm entschieden. Das Gericht ging dabei von einer umfassenden Kenntnis des VW-Vorstands aus.
Im Einzelnen:
Die klagende Kundin aus Sarstedt kaufte im November 2016 bei einem VW-Vertragshändler in Bochum einen erstmals im November 2014 zugelassenen VW-Beetle Cabrio 1.6 TDI zu einem Kaufpreis von 17.990 €. Sie leistete eine Anzahlung von 1.400 € und finanzierte den Restbetrag durch ein Darlehen bei der Volkswagen Bank.
In dem Fahrzeug eingebaut ist ein Dieselmotor mit der herstellerinternen Typenbezeichnung EA 189. Der Motor ist von der Volkswagen AG mit einer Software ausgestattet worden, die den Stickoxidausstoß im Prüfstandbetrieb (sog. „Modus 1“) reduziert.