Cannabisfahrt
Eine Fahrt unter Cannabiseinfluss ist für sich genommen noch kein Grund, die Fahrerlaubnis zu entziehen, sagt der Bayerische VGH. Vielmehr sei ein Gutachten nötig. Der Fall sei nicht anders zu bewerten als eine Trunkenheitsfahrt.
Bezweifelt die Behörde nach einer Trunkenheitsfahrt die grundsätzliche Eignung des Fahrers für den Straßenverkehr, muss sie das regelmäßig mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten belegen. Nicht anders verhält es sich bei einer Spritztour unter Cannabis-Einfluss, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH). Die Richter hoben eine entsprechende Verfügung des Landratsamtes Starnberg auf (Urt. v. 25.04.2017, Az. 11 BV 17.33).